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Achtung, beim Veröffentlichen von Fotos

Viele Vereine verfügen heutzutage über eine eigene Internetpräsenz. Diese bietet sich förmlich dazu an, Bilder und Fotos zu veröffentlichen. Dabei sollte man aber wissen, dass jeder Mensch vor der Veröffentlichung seines Fotos zum Schutz seiner Privatsphäre die Genehmigung zur Veröffentlichung erteilen muss. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die keiner Zustimmung bedürfen und gesetzlich verankert sind. So geht man z.B. bei einem Mannschaftsfoto von einer stillschweigenden Zustimmung aus, denn alle kennen den Zweck des Fotos. Wer hier eine Veröffentlichung nicht möchte, hätte sich für das Foto nicht zur Verfügung stellen sollen. 

Wie bereits erwähnt, gibt es eine Reihe von Ausnahmen die in § 23 des KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) geregelt sind und bei denen es keiner Genehmigung bedarf: 

Vorsicht gilt allerdings bei Minderjährigen, hier ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) grundsätzlich einzuholen. Auch bei Werbebildern oder ähnlichem muss vor der Veröffentlichung eine Genehmigung der Rechteinhaber eingeholt werden. Fehlverhalten wird meist mit einer Geldstrafe geahndet, in besonderen Fällen können allerdings auch Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.Daher empfehlen wir den Vereinen dringend die Beachtung dieses Themas und diese Mittei- lung vereinsintern zu kommunizieren.

Tipp: Zur Absicherung wird eine Genehmigungsklausel in den Aufnahmeanträgen empfohlen. Dieser Hinweis muss allerdings jederzeit widerrufen werden können. 

Quelle:  lsbh  Vereinsmanagement:

Email: info@lsbh.de . Fon: 069/6789-0 . web: http://www.lsbh-vereinsberater.de/

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